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Über iKfz-Plattform Nordrhein-Westfalen wickeln Sie Kfz-Anmeldung, Umschreibung und Außerbetriebsetzung in Nordrhein-Westfalen direkt über die zentrale Online-Plattform ab – ohne Termin bei der Zulassungsbehörde.

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Kennzeichen BÜR: Zulassungsbezirk Paderborn & digitale Abwicklung

BÜR · XX 1234

Steckbrief zum Unterscheidungszeichen BÜR

Das amtliche Unterscheidungszeichen BÜR wird im Zulassungsbezirk Paderborn (Nordrhein-Westfalen) ausgegeben. Örtlich zuständig ist Landkreis Paderborn. Über die digitale Plattform können Sie für diesen Bezirk freie BÜR-Wunschkennzeichen reservieren, DIN-geprägte Schilder anfordern sowie Neuzulassungen, Umschreibungen und Außerbetriebsetzungen direkt online einreichen.

Zuständige Kfz-Zulassungsbehörde für das Kürzel BÜR

Landkreis Paderborn

An der Talle 7
33102 Paderborn

Öffnungszeiten: Mo,Mi,Fr 07:30-12:00, Di 07:30-12:00, 14:00-16:00, Do 07:30-12:00, 14:00-18:00

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Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.

Digitale Plattform-Module für Paderborn (BÜR)

Wählen Sie den gewünschten Vorgang für den Zulassungsbezirk Paderborn:

Antworten zum Unterscheidungszeichen BÜR (Paderborn)

Welcher Zulassungsbezirk vergibt das Unterscheidungszeichen BÜR?
Das amtliche Kfz-Kennzeichen BÜR gehört zum Zulassungsbezirk Paderborn im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die örtlich zuständige Behörde ist Landkreis Paderborn.
Wie kann ich freie BÜR-Wunschkennzeichen online prüfen und reservieren?
Über die digitale Kennzeichen-Prüfung können Sie Ihre Wunschkombination mit dem Ortskürzel BÜR (ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) abfragen, verbindlich reservieren und geprägte DIN-Schilder direkt per Post anfordern.
Sind für Fahrzeuge mit BÜR-Kennzeichen alle i-Kfz-Vorgänge digital verfügbar?
Ja. Über die i-Kfz-Plattform für Paderborn lassen sich Neuzulassung, Halterwechsel, Wiederzulassung, Außerbetriebsetzung (Abmeldung) sowie Adressänderungen durchgehend online ohne Behördentermin abwickeln.
Darf das BÜR-Kennzeichen bei einem Umzug oder Halterwechsel übernommen werden?
Ja. Durch die bundesweite Kennzeichenmitnahme kann ein bestehendes BÜR-Kennzeichen bei Wohnsitzwechsel oder Umschreibung weitergeführt werden, sofern das Fahrzeug zugelassen bleibt. Neue Schilder sind in diesem Fall nicht erforderlich.

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Zuletzt aktualisiert: 26.10.2026.

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